Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1. Für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der LEN HIFI (im folgenden Verkäuferin genannt) und ihren Kunden, sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind, gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Unsere AGB gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Verträge mit dem jeweiligen Kunden, sofern es sich bei diesem um einen Vollkaufmann im Sinne. Spätestens mit Entgegennahme der jeweiligen Ware oder Leistung gelten diese als angenommen.

 

2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Verkäuferin und Kunde sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, sich bei Vorliegen einer unwirksamen Regelung miteinander ins Benehmen zu setzen und gemeinsam eine dem wirtschaftlichem Erfolg der unwirksamen Regelung gleichkommende wirksame Regelung zu treffen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird.

Kann eine solche Regelung nicht getroffen werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

 

3. Die Verkäuferin ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde wird hierüber unter Einräumung einer angemessenen Kündigungsfrist rechtzeitig informiert. Vor Inkrafttreten der Änderung eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB bearbeitet.

 

4. Abweichenden AGB des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle schriftlichen oder mündlichen Nebenabreden, Abänderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Diese beschränkt sich nur auf das jeweilige Geschäft.

 

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, soweit in Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend.

Diese stellt die Annahme des vom Kunden ausgehenden Vertragsangebots dar. Erst mit Erhalt dieser Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zwischen der Verkäuferin und dem Kunden zustande.

Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten für alle Lieferungen die am Tage der Lieferung gültigen Preise, die in den jeweils aktuellen Preislisten der Verkäuferin festgesetzt sind. Die Preise verstehen sich ab Lager der Verkäuferin einschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportkosten.

Berücksichtigt die Verkäuferin Änderungswünsche des Händlers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Händler in Rechnung gestellt.

 

2. Der Kaufpreis ist fällig und ohne Abzug zahlbar nach Erhalt der Rechnung. Sollte der Kunde die Rechnung nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt begleichen, tritt Zahlungsverzug ein. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn die Verkäuferin kostenfrei über den Rechnungsbetrag verfügen kann.

 

3. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte der Verkäuferin – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, soweit die Verkäuferin nicht einen höheren Schaden nachweist.

 

4. Bei Auftragswerten über 1.000,- € kann die Verkäuferin eine Anzahlung in Höhe von 30 % verlangen. Die Lieferzeit beginnt in diesen Fällen ab dem Eingang der Anzahlung.

 

§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung

1. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder eine Zurückbehaltung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Verkäuferin ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.

Ansprüche gegen die Verkäuferin dürfen nur mit deren Zustimmung abgetreten werden.

 

§ 5 Lieferfrist

Die Lieferung erfolgt innerhalb von acht Werktagen nach Eingang des Kundenauftrages. Es sei denn die Ware muss entsprechend bestellt / angefertigt werden. Die Lieferungsfrist verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Verkäuferin liegen, z.B. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Kunden veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Verzögert sich die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so gilt die Lieferung mit der Anzeige der Versandbereitschaft als erfolgt.

 

Es bleibt der Verkäuferin vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung geboten erscheint und sich die Transportkosten dadurch nicht unangemessen erhöhen.

 

§ 6 Gefahrübergang

Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auf den Kunden über, sobald die Verkäuferin die Ware an die Transportperson übergeben hat. Wird der Versand ohne Verschulden der Verkäuferin unmöglich, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Verkäuferin dem Käufer ihre Versandbereitschaft angezeigt hat.

Sofern die Verkäuferin die Transportgefahr versichert hat, werden vorstehende Gefahrtragungsregeln durch die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ersetzt. Mögliche Ansprüche des Käufers aus dem Versicherungsvertrag hat dieser selbst zu verfolgen.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung der Zahlungsansprüche (Kaufpreis einschließlich etwaiger Nebenansprüche wie z.B. Wechselkosten, Zinsen etc.) der Firma LEN HIFI deren Eigentum.

Bei Hergabe eines Schecks oder Wechsels tritt die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Firma LEN nicht bereits mit Übergabe des Wechsels oder Schecks, sondern erst mit dessen Einlösung durch Barzahlung oder Gutschrift ein.

Die Veräußerung der Vorbehaltsware ist unzulässig, eine Pfändung oder sonstige Einwirkung Dritter in die Eigentumsrechte der Firma Audio Components untersagt. Sollten dennoch Dritte in die Eigentumsrechte der Firma LEN HIFI einwirken oder Pfändungen vorgenommen werden, hat der Besteller unverzüglich durch eingeschriebenen Brief - unter Angabe der Anschrift des Dritten - Kenntnis zu geben. Sämtliche durch Intervention entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Solange die Firma LEN HIFI Eigentumsrechte an dem Kaufgegenstand hat ist die Firma LEN HIFI oder ein Bevollmächtigter jederzeit berechtigt, sich von dem Zustand und dem Vorhandensein der Ware zu überzeugen. Zu diesem Zweck erklärt sich der Besteller bereit, freien Zugang zum Standort des Gerätes zu gewähren. Der Besteller haftet für fahrlässige, vorsätzliche, unverschuldete oder verschuldete Schäden oder gänzliche Zerstörung des Gegenstandes. Jegliche an der Vorbehaltsware entstandenen Schäden oder deren Verlust sind der Firma LEN HIFI unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

§ 8 Gewährleistung 

1. Die Waren sind sofort nach Erhalt, sofern dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, ist dieser der Verkäuferin unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche, anzuzeigen.

Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.

Bei bereits äußerlich sichtbarer Beschädigung hat der Kunde sich diese vom Frachtführer bescheinigen zu lassen.

Der Gewährleistungsanspruch entfällt beim Öffnen des und Eingriffen in das Gerät.

 

2. Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl der Verkäuferin auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder deren Ablehnung oder unzumutbarer Verzögerung durch die Verkäuferin hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Die Kostenübernahme bei eigenmächtiger Weitergabe des Geräts an eine Reparaturfirma zur Nachbesserung oder Behebung eines Mangels wird ausdrücklich abgelehnt.

 

3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigungen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden oder Händler verursacht werden; Beeinträchtigung des Betriebs durch äußere Einflüsse; nachträgliche Änderungen der Empfangsbedingungen; Schaden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag; Schäden durch die Verwendung verbrauchter oder ungeeigneter Batterien, soweit nicht mitverkauft; Schäden durch ausgelaufene Batterien; Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile; Mängel durch verschmutzte Laser; Abnutzung von Tonabnehmern (Abtastnadeln und Systeme).

 

4. Garantieansprüche, die über das Gewährleistungsrecht hinausgehen, werden gegenüber der uns nur dann wirksam, wenn sie zwischen uns und dem jeweiligen Kunden schriftlich und individuell vereinbart werden. Garantieansprüche, die der Hersteller dem Kunden einräumt, berühren das Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden nicht.

 

5. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden oder weiterer mittelbarer Schäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Verkäuferin sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Im Übrigen wird die Haftung auch für grob fahrlässige Verletzungen auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Ansprüche verjähren nach 6 Monaten, nachdem der Kunde die Lieferung erhalten hat.

 

§ 9 Rücktritt und Widerruf

1. Die Verkäuferin kann vom Vertrag insbesondere zurücktreten, 

- wenn sie durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder durch einen sonstigen Umstand, den sie nicht zu vertreten hat, die Lieferung des Verkaufsgegenstandes dauerhaft nicht ausführen kann,

- wenn der Kunde einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und die ihm gesetzte Nachfrist verstreichen lässt,

-wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben über seine Person, seinen Verdienst oder seine Verpflichtungen gemacht hat, die das Einhalten der Zahlungspflichten gefährden kann.

 

2. Der Verbraucher kann vom Vertrag insbesondere zurücktreten,

- wenn die Verkäuferin durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten die Ausführung der Lieferung unmöglich macht,

- wenn die Verkäuferin die um eine angemessene Nachfrist verlängerte Lieferzeit nicht einhält.

Ein Verbraucher i. S. des § 13 BGB hat das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beginnt mit der Auftragserteilung. Der Widerruf muss nicht begründet werden und ist schriftlich zu richten an:

Björn Kraayvanger

Herkenweg 6

47226 Duisburg

 

Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Ware nach Kundenspezifikation angefertigt wurde oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist.

 

3. Bei Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, einander die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Eine entstandene Wertminderung ist zu berücksichtigen.

 

§ 10 Export und Mehrwertsteuer

Die in den Listen aufgeführte Mehrwertsteuer richtet sich nach den derzeit gültigen Bestimmungen in Deutschland. Ausfuhr in Länder der EU und außereuropäische Länder nach den jeweils geltenden Rechts- und Zollbestimmungen.

 

§ 11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Rechte und Pflichten beider Vertragspartner ist ausschließlich Duisburg vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht wie unter deutschen Kaufleuten üblich, auch wenn der Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat.